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Heizöl sicher lagern


Heizöl ist ein bewährter und häufig verwendeter Energieträger. Heizöl ist aber auch ein wassergefährdender Stoff der Wassergefährdungsklasse (WGK) 2.

Heizölverbraucheranlagen müssen daher hohen Sicherheitsansprüchen genügen, um ein Austreten unter allen Umständen zu verhindern. Dies gilt auch für den Fall eines Hochwassers.


hochwasser Wasser im Gebäude


aufgeschwommene Kunststofftanks


Dringt Wasser in ein Gebäude ein und sind die Behälter nicht entsprechend gesichert, können sie aufschwimmen und umkippen und es können Rohrleitungen abgetrennt werden. Schlimmstenfalls werden die Behälter durch den Wasserdruck eingebeult oder sogar undicht.

Das Wasser kann auch über nicht gesicherte Behälteranschlüsse und Rohrleitungsverbindungen oder über nicht ausreichend hoch genug geführte Entlüftungsleitungen in den Behälter gelangen.

Da Heizöl leichter als Wasser ist, wird es vom eindringenden Wasser aus dem Tank gedrückt und gelangt dann in den Aufstellraum oder in die Umgebung. Dies kann nicht nur zu einem erheblichen Schaden am Gebäude, sondern auch zu einem Gewässerschaden führen.

Um solche Schäden zu verhindern, stellt der Gesetzgeber besondere Anforderungen an die Heizöllagerung in Überschwemmungsgebieten.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, die Tankanlagen gegen die Einwirkung von Hochwasser zu schützen.


Alternative 1:  Wasser fernhalten

Dazu werden die Aufstellräume von Heizölbehältern gegen eindringendes Wasser gesichert. Dies gelingt, wenn der Raum gegen drückendes Wasser gesichert ist und die Auftriebssicherheit für das Gebäude gegeben ist (z.B. wenn der Keller als weisse Wanne ausgeführt wurde).

Mit speziellen Vorrichtungen werden Raumöffnungen wie Türen, Lichtschächte, Fenster, aber auch Durchführungen von Trinkwasser-, Abwasser-, Heizöl-, Telefon- und Stromleitungen gegen den anstehenden Wasserdruck und Rückstau abgedichtet. Ausserdem werden die Entlüftungsleitungen der Heizölbehälter so hoch geführt, dass kein Wasser eindringen kann.

Am sichersten sind Tankanlagen, die oberhalb des maximal möglichen Hochwasserstandes aufgestellt sind.


Alternative 2:  Anlagen sichern

Hierbei werden, wenn das Wasser im Ernstfall nicht ferngehalten werden könnte, die Behälter gegen Aufschwimmen gesichert. Dies kann durch Verankern am Boden oder Abspreizen  gegen die Decke und/oder die Wände geschehen.

Diese Methode hat jedoch nur dann Erfolg, wenn das Gebäude die auftretenden Kräfte auch aufnehmen kann (ein leerer 1.000 l-Behälter erzeugt beispielsweise einen Auftrieb von 1 Tonne).


Die Sicherung gegen Auftrieb macht auch nur Sinn, wenn die Behälter auch dem Aussendruck des Wassers standhalten können ohne undicht zu werden. Viele der bisher verwendeten Behälter sind nicht für diesen Fall der Extremlast ausgelegt.

Es gibt aber auch Heizöltanks, die für die Aufstellung im Überschwemmungsgebiet geeignet sind und eine entsprechende Zulassung haben. In der Zulassung ist auch die Art der Verankerung geregelt. Unter der Internetadresse des Bayerischen Landesamts für Wasserwirtschaft  http://www.lfw.bayern.de  findet sich im Untermenü “Aktuell - Neues aus dem LfW” eine Zusammenstellung bauaufsichtlich zugelassener Behälter für Überschwemmungsgebiete.

Unterirdische Behälter, wie z.B. zylindrische Stahlbehälter, können auch nachträglich mit einer Betonplatte beschwert oder auf einer Fundamentplatte verankert und zusätzlich gegen Drehen gesichert werden.

Auch kellergeschweisste Rechtecktanks können verstärkt ausgeführt und entsprechend gesichert werden. Ob eine Nachrüstung möglich ist, muss im Einzelfall geprüft werden. In jedem Fall dürfen solche Nachrüstmassnahmen nur durch einen entsprechenden Fachbetrieb durchgeführt werden!


Prüfungen

Über die normale Prüfpflicht (für alle unterirdischen Anlagen und für oberirdische Anlagen über 10.000 Liter) hinaus müssen in Überschwemmungsgebieten alle im Gebäude oder im Freien aufgestellten Tankanlagen mit Behältern von mehr als 1.000 bis 10.000 Liter Heizöl von einem Sachverständigen geprüft werden.

Bei dieser Prüfung wird auch die Eignung der Anlagen für den Überschwemmungsfall beurteilt. Die Prüfpflicht gilt automatisch nur für Anlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten. In sonstigen Gebieten, in denen erfahrungsgemäss die Gefahr von Überschwemmungen besteht, ordnet die Kreisverwaltungsbehörde bzw. das Landratsamt die Prüfung im Einzelfall oder durch Allgemeinverfügung an.

In der Anordnung oder Allgemeinverfügung wird für bestehende Anlagen auch der Termin genannt, bis zu dem die Prüfung durchzuführen ist. Die Anordnung erhält jeder Betreiber persönlich, die Allgemeinverfügung wird z.B. im Amtsblatt veröffentlicht. Der vom Sachverständigen erstellte Prüfbericht wird der Kreisverwaltungsbehörde bzw. dem Landratsamt vorgelegt.

Im Regelfall ist bei der Prüfung von einem vollständigen Überstau der Anlage auszugehen. Im Einzelfall kann davon abweichend auch der tatsächlich zu erwartende Wasserstand für das jeweilige Grundstück ermittelt werden.


Wer hilft?

- In rechtlichen und fachlichen Fragen (z.B. Prüfungsfristen, Lage im Überschwemmungsgebiet, max. Wasserstand) hilft Ihnen die Kreisverwaltungsbehörde bzw. das Landratsamt

- Fragen zu baulichen Möglichkeiten, ein Gebäude selbst gegen Überschwemmungen zu schützen, kann beispielsweise ein nachweisberechtigter Statiker oder ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Hochbau beantworten.

- In Fragen zu anlagetechnischen Massnahmen zur Sicherung der Tankanlage bei Hochwasser wenden Sie sich bitte an einen Sachverständigen für Tankanlagen bzw. an einen Fachbetrieb.

 

 

 

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